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Garantie Bavaria Feuerlöscher

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10 Jahre Garantie für BAVARIA Feuerlöscher

               

Garantiebedingungen:

Der Hersteller (BAVARIA Brandschutz Industrie GmbH & Co. KG) gewährt 10 Jahre eine Garantie auf die mit dem Garantieversprechen beworbene Ware. Die Frist für die Berechnung der Garantiedauer beginnt mit Rechnungsdatum. Die Garantieleistung des Herstellers erstreckt sich räumlich auf das Land der Bundesrepublik Deutschland und gilt für folgende Gerätetypen:

Tornado IC 6/9, Vora X-P, Colt P, Magnum P, Vole X-P, Monsun WE, Colt AQUAjet, Magnum AQUAjet, Magnum KITCHEN GUARD ABF, Monsun SKE-1, Colt FOAMjet, Magnum FOAMjet, Colt FOAM S, Magnum FOAM S, Colt FOAMjet SK, Magnum FOAMjet BIO, Magnum FOAMjet SK BIO, Sora X-S, Tornado-50, Maximus FOAMjet

,sowie unter folgenden Bedingungen:

BAVARIA garantiert dem Käufer eines BAVARIA Feuerlöschers, dass der solide Stahlbehälter des Feuerlöschers bei sachgerechter Nutzung und regelmäßiger Wartung mindestens 10 Jahre ab Kaufdatum funktionsfähig bleiben wird.

Der BAVARIA Kundendienst wird nach der erfolgten Prüfung Ihres Feuerlöschers einen Instandhaltungsnachweis auf dem Feuerlöscher anbringen.

So erhalten Sie die BAVARIA 10-Jahres Garantie:

Fragen Sie Ihren autorisierten BAVARIA-Fachhandelspartner nach einem Wartungsvertrag im Rahmen der BAVARIA-Garantie, so können Sie sicher gehen, dass der Feuerlöscher fristgerecht durch unseren Kundendienst geprüft wird, Sie die volle Garantie gemäß Garantiebedingungen erhalten und der Feuerlöscher im Einsatzfall funktionsfähig ist.

Voraussetzung für die Gewährung der Garantie ist:

  • Die regelmäßige (alle 24 Monate) fach- und sachkundige Wartung und Instandhaltung oder Reparatur des Feuerlöschers muss durch einen von BAVARIA autorisierten Kundendienst oder Sachkundigen nach den Herstellervorgaben und den Instandhaltungsbedinungen der BAVARIA erfolgen.
  • Veränderungen an dem Löscher durch den Einbau von nicht geeigneten / nicht zugelassenen oder anderen, als Original-BAVARIA Ersatzteilen dürfen nicht vorgenommen worden sein.
  • Die sachkundige Nutzung des Löschers
  • Der Schutz und die Pflege des Löschers vor schädlichen Umwelteinflüssen und sonstigen erwünschen Außeneinflüssen.
  • Kein grob nachlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Betreibers / Nutzers / Dritter, die zur Beeinträchtigung der Funktionsweise geführt haben (z.B. Vandalismus)
  • Kein Einsatz des Feuerlöschers bei Ereignissen, die als Höhere Gewalt zu bezeichnen sind: Krieg, innere Unruhen, Katastropheneinsätze und sonstige besondere Ereignisse.
  • Der Käufer muss ihm bekannte Mängel, umgehend und rechtzeitig beseitigen.

                    

Eine Inanspruchnahme der Garantieleistung setzt voraus, dass dem Garantiegeber die Prüfung des Garantiefalls durch Einschicken der Ware ermöglicht wird. Hierbei ist darauf zu achten, dass Beschädigungen auf dem Transportweg durch eine entsprechende Verpackung vermieden werden.

Für die Beantragung der Garantieleistung müssen Sie eine Kopie der Originalrechnung und den Wartungsnachweis des Feuerlöschers der Warensendung beilegen. Wir bitten um Verständnis, dass BAVARIA Brandschutz Industrie GmbH & Co. KG ohne Beilegung dieser Rechnungskopie und des Wartungsnachweises die Garantieleistung ablehnen kann. Die Übersendung der Rechnungskopie dient der Berechnung der Garantiefrist. Des Weiteren müssen Sie Namen und Anschrift des Verkäufers mitteilen, sofern sich dies nicht aus der beigefügten Rechnungskopie ergeben sollte.

Sofern es sich um einen berechtigten Garantieanspruch handelt, erfolgt die Garantieabwicklung für Sie frachtfrei. Eventuell von Ihnen verauslagte Versandkosten werden dann durch den Garantiegeber erstattet.

Tritt während dieses Zeitraums und unter Einhaltung der Vorraussetzungen für die Gewährung der Garantie ein Material- oder Herstellungsfehler auf, gewährt BAVARIA Brandschutz Industrie GmbH & Co. KG als Garantiegeber im Rahmen der Garantie eine der folgenden Leistungen nach seiner Wahl:

- kostenfreie Reparatur der Ware oder
- kostenfreier Austausch der Ware gegen einen gleichwertigen Artikel (ggf. auch ein Nachfolgemodell, sofern die ursprüngliche Ware nicht mehr verfügbar ist).

Bitte wenden Sie sich im Garantiefall an den Garantiegeber:

BAVARIA Brandschutz Industrie GmbH & Co. KG

Regensburger Str. 16
D-93449 Waldmünchen

Tel.: +49(0)9972 9401-0
Fax: +49(0)9972 9401-17
Mail: garantie@bavaria-firefighting.de


Hinweis:

Ihre gesetzlichen Rechte gegen uns aus dem mit uns geschlossenen Kaufvertrag werden von diesem Garantieversprechen in keiner Weise eingeschränkt. Insbesondere etwaig bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte uns gegenüber bleiben von diesem Garantieversprechen unberührt.

Ist die Kaufsache mangelhaft, können Sie sich daher in jedem Fall an uns im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung halten, unabhängig davon, ob ein Garantiefall vorliegt oder die Garantie in Anspruch genommen wird.