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Rauchmelder / Rauchwarnmelder

                 

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Der Sinn eines Rauchwarnmelders liegt darin, eine Rauchentwicklung in geschlossenen Räumen frühzeitig zu erkennen und den anwesenden Personen ausreichend Zeit für eine Flucht und die Alarmierung der Feuerwehr zu verschaffen. Das Einatmen einer Lungenfüllung mit Brandrauch ist in der Regel bereits lebensbedrohlich und oftmals tödlich. Ein fachgerecht montierter Rauchwarnmelder ist bei einem Brand der beste Lebensretter in einer Wohnung und trägt aktiv zum Brandschutz bei, da gerade im Schlaf bei Menschen der Geruchssinn vollständig ausgeschaltet ist und ein Brand oftmals nicht, oder zu spät wahrgenommen wird.

In Deutschland besteht in allen Bundesländern eine Rauchwarnmelderpflicht für Wohnungen und Wohnhäuser (Objekte mit wohnungsähnlicher Nutzung), die in jedem Bundesland jeweils in der Landesbauordnung festgeschrieben ist.

Ist bei einem Brand kein Rauchmelder (Rauchwarnmelder) installiert, so kann unter Umständen die zuständige Versicherungsgesellschaft, trotzt bestehender Versicherung im Schadensfall die Leistung kürzen bzw. unter Umständen sogar die Regulierung vollständig verweigern. Im Schadensfall fordern die Versicherungsgesellschaften oftmals den Nachweis, das der Pflicht zur regelmäßigen Wartung der Rauchmelder lückenlos nachgekommen worden ist. 

                                                                    

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